Statuten der Unterstützungsorganisation Mammut E G A

§1 Name der Organisation: Mammut E G A

§2 Hauptsitz der Organisation : Großraum Kopenhagen und Dänemark

§3 Zweck. Der gemeinnützige Zweck des Vereins besteht darin, eine finanzielle und praktische Grundlage für die Organisation von Großveranstaltungen mit mehr als 500 Teilnehmern zu schaffen. Der Verein ist eine Unterstützungsorganisation für die GPS-Schatzsuche in DK.

§4 Mitgliedschaft:

4.1 Mitglied kann jeder werden, der den Zweck der Organisation unterstützt. Sie sind ein Mitglied, wenn Ihre Mitgliedschaft registriert ist.

4.2 Die Höhe des Mitgliedsbeitrags wird von der Mitgliederversammlung beschlossen.

4.3 Der Verwaltungsrat kann ein Mitglied ausschließen, das sich der Organisation widersetzt. Das ausgeschlossene Mitglied kann schriftlich beantragen, dass der Ausschluss auf der nächsten Mitgliederversammlung überprüft wird.

§5 Generalversammlung.

5.1 Die Generalversammlung ist das höchste Organ der Organisation.

5.2 Die Generalversammlung findet nach der Großveranstaltung des Jahres (Herbst) statt und kann die nächste Großveranstaltung unterstützen. Die Einberufung der Mitgliederversammlung erfolgt per E-Mail an alle Mitglieder und/oder durch Veröffentlichung auf der Website/Facebook-Seite der Organisation mit einer Frist von mindestens einem Monat. Die Einladung muss eine vorläufige Tagesordnung und den geprüften Jahresabschluss der Organisation enthalten.

5.3 Die Vorschläge für die Tagesordnung müssen dem Verwaltungsrat spätestens 14 Tage vorher übermittelt werden, und die endgültige Tagesordnung muss den Mitgliedern spätestens 8 Tage vorher bekannt sein.

5.4 Stimmrecht in der Organisation: Alle Mitglieder über 15 Jahre sind stimmberechtigt.

5.5 In den Vorstand kann jeder gewählt werden, der älter als 15 Jahre ist.

5.6 Alle Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefasst – für Satzungsänderungen ist jedoch eine 2/3-Mehrheit der anwesenden Mitglieder erforderlich. Alle Abstimmungen werden durch Handzeichen entschieden. Eine schriftliche Abstimmung ist jedoch erforderlich, wenn der Versammlungsleiter dies beschließt oder wenn 3 Mitglieder der Hauptversammlung dies beantragen, sowie bei allen Wahlen zu den Spielen.

5.7 Tagesordnung für die Hauptversammlung.

1. Wahl des Vorsitzenden und der Stimmenzähler

2 Bericht des Verwaltungsrats

3. Vorlage des Jahresabschlusses zur Genehmigung

4. die Festsetzung der Mitgliedsbeiträge.

5. eingegangene Vorschläge

6. die Vorlage des Aktionsplans

7. Wahl des Verwaltungsrats. 3 Mitglieder müssen mindestens 18 Jahre alt sein.

8. Wahl der Rechnungsprüfer.

9. sonstige Angelegenheiten

§6 Außerordentliche Generalversammlung

6.1 Auf Antrag des Verwaltungsrats oder von mindestens 20 % der Mitglieder.

6.2 Die außerordentliche Generalversammlung muss spätestens 14 Tage nach Eingang des Antrags einberufen werden. Die endgültige Tagesordnung wird zusammen mit der Einladung verschickt. Einberufung zur Jahreshauptversammlung.

§7 Der Verwaltungsrat

7.1 Der Verwaltungsrat ist für die laufende Verwaltung der Organisation zwischen den Mitgliederversammlungen zuständig.

7.2 Der Vorstand besteht aus 5 Mitgliedern und 2 Stellvertretern, die nach der Mitgliederversammlung die Ämter unter sich aufteilen, mindestens jedoch den Vorsitzenden und den Schatzmeister, sie müssen mindestens 18 Jahre alt sein.

7.3 Der Vorstand wird jeweils für 1 Jahr gewählt und kann wiedergewählt werden.

7.4 Der Verwaltungsrat konstituiert sich bis zur nächsten Generalversammlung selbst, und neue Mitglieder des Verwaltungsrats müssen auf einer außerordentlichen Generalversammlung gewählt werden.

7.5 Der Verwaltungsrat ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte seiner Mitglieder anwesend ist.

7.6 Der Verwaltungsrat kann ein Vereinbarungsdokument für seine interne Zusammenarbeit ausarbeiten und bei Bedarf Arbeitsgruppen einsetzen.

§8 Rechnungswesen/Wirtschaft

8.1 Das Haushaltsjahr ist das Kalenderjahr (Abrechnungszeitraum 1/1 – 31/12)

8.2 Die Buchhaltung wird vom Schatzmeister geführt und muss eine Übersicht über die Einnahmen und Ausgaben sowie eine Bilanz enthalten.

8.3 Der Verwaltungsrat muss einen ständigen Überblick über die Finanzen haben. Die Rechnungsprüfung erfolgt durch den von der Generalversammlung bestellten Rechnungsprüfer.

§9 Verfügungsberechtigung

9.1 Der Vorsitzende und der Schatzmeister sind im Einvernehmen ermächtigt, im Namen des Vereins Verträge abzuschließen

9.2 Die Mitglieder und der Vorstand der Organisation haften nicht persönlich für die Verpflichtungen der Organisation.

§10 Satzungsänderungen

Satzungsänderungen können auf einer ordentlichen oder außerordentlichen Hauptversammlung beschlossen werden, wenn der Vorschlag rechtzeitig unterbreitet wird und mindestens 2/3 der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder für den Vorschlag stimmen.

§11 Auflösung der Organisation

11.1 Die Organisation kann auf einer außerordentlichen Mitgliederversammlung aufgelöst werden, wenn mindestens die Hälfte der Mitglieder der Organisation anwesend ist. Damit der Vorschlag angenommen wird, sind mindestens ¾ der abgegebenen Stimmen erforderlich. Stimmt die erforderliche Mehrheit von ¾, aber weniger als die Hälfte der anwesenden Mitglieder für die Auflösung, so ist eine weitere außerordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen, in der der Auflösungsbeschluss unabhängig von der Zahl der abgegebenen Stimmen mit ¾ der abgegebenen Stimmen gefasst werden kann.

11.2 Im Falle der Auflösung wird das Geld an staatlich anerkannte wohltätige Zwecke gespendet.

Verabschiedet auf der Gründungsversammlung am 4. März 2023.

Unterschrift des Vorsitzenden der Versammlung

Kristian Minck

Scroll to Top
Mega Event DK